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Förderung
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6
Minuten

BEG EM: Wer kann Zuschüsse für die Sanierungen beantragen?

Eine Energieberaterin und ein Hauseigentümer begutachten gemeinsam ein sanierungsbedürftiges Wohnhaus aus den 1960er-Jahren.

BEG EM: Wer kann Fördermittel für energetische Sanierungen von Wohngebäuden beantragen?

Energetische Sanierungen sind ein wesentlicher Bestandteil der nachhaltigen Modernisierung von Wohngebäuden. Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) können Eigentümerinnen und Eigentümer finanzielle Unterstützung für verschiedene Maßnahmen erhalten. Doch wer ist tatsächlich antragsberechtigt?

Viele Hausverwaltungen, Immobiliengesellschaften und private Eigentümerinnen und Eigentümer möchten Fördermittel in Anspruch nehmen, sind sich jedoch unsicher über die Voraussetzungen. Eine sorgfältige Planung ist hier entscheidend, um alle finanziellen Vorteile optimal zu nutzen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Grundsätzlich sind alle Investoren antragsberechtigt, die förderfähige Maßnahmen an Wohngebäuden umsetzen möchten. Dazu gehören insbesondere:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die in Wohngebäude investieren
  • Kommunen und Stadtstaaten, sofern sie Aufgaben wahrnehmen, die in anderen Bundesländern auf kommunaler Ebene angesiedelt sind
  • Contractoren, also Energiedienstleister, die Maßnahmen für Eigentümerinnen und Eigentümer umsetzen

Falls der Antragsteller nicht selbst Eigentümer des Gebäudes ist, kann eine Förderung nur beantragt werden, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer der Immobilie antragsberechtigt ist, der Antragstellung zustimmt und die damit verbundenen Verpflichtungen einhält.

Ein entscheidender Punkt: Für die Beantragung von Fördermitteln ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Dies stellt sicher, dass die Maßnahmen den technischen Anforderungen entsprechen und die Anträge korrekt gestellt werden.

Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?

Nicht alle Gruppen können von den Förderprogrammen profitieren. Nicht antragsberechtigt sind:

  • Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen
  • Politische Parteien
  • Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter, sofern sie nicht als private Investorinnen oder Investoren auftreten
  • Personen oder Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten, beispielsweise wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder eine Vermögensauskunft abgegeben werden musste

Wer eine Förderung beantragen möchte, sollte frühzeitig prüfen, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie geht es weiter?

Die Förderprogramme bieten eine erhebliche finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungen – allerdings ist eine frühzeitige Planung entscheidend. Fördergelder müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden. Eine fehlerhafte oder unvollständige Antragstellung kann dazu führen, dass Fördermittel nicht bewilligt werden.

Unterstützung durch Expertinnen und Experten

Als zertifizierte Energieberatung begleiten wir den gesamten Förderprozess – von der technischen Fachplanung über die Antragstellung bis zur Umsetzung der Maßnahmen. Unser Service stellt sicher, dass alle Anforderungen eingehalten und Fördermittel optimal genutzt werden.

Weitere Informationen zu relevanten Themen finden Sie in unseren anderen Ratgeber-Artikeln, etwa zu den BAFA- und KfW-Förderungen für Eigentümerinnen und Vermieter oder zur CO₂-Kostenaufteilung bei Wohngebäuden.

Wenn Sie Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude prüfen lassen möchten, beraten wir Sie gerne.

📞 Jetzt Kontakt aufnehmen – wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

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