Eigenleistungen bei der Sanierung: Was wird gefördert?
Eigenleistungen bei der energetischen Sanierung: Was ist förderfähig?
Energetische Sanierungen sind eine lohnende Investition, um Energiekosten zu senken und den Wohnkomfort zu verbessern. Doch nicht immer muss ein Fachbetrieb alle Arbeiten übernehmen – unter bestimmten Bedingungen sind auch Eigenleistungen förderfähig. Dieser Artikel erklärt, was bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) möglich ist und worauf zu achten ist.
Förderung von Eigenleistungen: Wer kann profitieren?
Wer handwerklich geschickt ist, kann bei der Sanierung selbst mit anpacken. Allerdings unterscheidet die BEG zwischen Privatpersonen und Unternehmen:
- Privatpersonen können sich Materialkosten fördern lassen, sofern diese für eine direkt energetische Sanierungsmaßnahme anfallen.
- Unternehmen haben die Möglichkeit, Bauleistungen als aktivierte Eigenleistungen zu erfassen oder eigene qualifizierte Mitarbeitende bzw. Tochterunternehmen einzusetzen.
In beiden Fällen gilt: Die fachgerechte Durchführung muss von zertifizierten Energieeffizienz-Expert:innen nachgewiesen werden.
Eigenleistungen von Privatpersonen: Was wird gefördert?
Wenn Eigentümer:innen bestimmte Sanierungsmaßnahmen selbst durchführen, übernimmt der Staat einen Teil der Materialkosten – jedoch nur für förderfähige Posten. Dazu gehören beispielsweise Dämmstoffe oder neue Fenster, sofern sie die Effizienzanforderungen erfüllen.
Wichtige Bedingungen:
- Die fachgerechte Umsetzung muss durch Energieeffizienz-Expert:innen oder ein Fachunternehmen bestätigt werden.
- Rechnungen müssen auf den Namen der antragstellenden Person ausgestellt sein, auf Deutsch vorliegen und ausschließlich förderfähige Materialien enthalten.
- Nicht förderfähig: Materialien für sogenannte Umfeldmaßnahmen.Dabei handelt es sich um Nebenkosten für Arbeiten bzw. Investitionen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind. Mehr dazu in einem separaten Ratgeber-Artikel.
Eigenleistungen von Unternehmen: Spielräume nutzen
Unternehmen mit Rechnungslegungspflicht nach HGB haben erweiterte Möglichkeiten:
- Sie können Bauleistungen als aktivierte Eigenleistungen erfassen.
- Die Arbeiten dürfen durch eigene qualifizierte Mitarbeitende, eigene Gewerke oder Tochterunternehmen ausgeführt werden.
- Auch Unternehmer oder Gesellschafter:innen können ihr eigenes Fachunternehmen für private Vorhaben beauftragen – diese Regelung gilt ebenso für Bauträger:innen.
Warum eine fachgerechte Ausführung entscheidend ist
Die BEG-Förderung setzt auf Qualitätssicherung. Unabhängig davon, ob eine Maßnahme selbst oder durch ein Unternehmen umgesetzt wird: Ein Fachnachweis ist Pflicht. Das dient nicht nur der Einhaltung der Fördervorgaben, sondern sichert auch langfristig die gewünschten Energieeinsparungen.
Wir von 20° unterstützen Sie dabei, Ihre Sanierungsmaßnahmen optimal zu planen und die maximal mögliche Förderung zu erhalten. Dank unserer Erfahrung und Expertise wissen wir genau, worauf es bei der Antragstellung ankommt und wie Sie Fallstricke vermeiden.
Fazit: Eigenleistungen sind möglich – aber mit klaren Regeln
Eigenleistungen können eine sinnvolle Möglichkeit sein, Kosten zu sparen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen fachgerecht durchgeführt und korrekt dokumentiert werden. Wer sich unsicher ist, sollte auf professionelle Beratung setzen.
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