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Energetische Sanierung: Diese Maßnahmen an Wohngebäuden sind förderfähig

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) finanziell unterstützt. Damit Immobilienverwaltende, Vermietende und private Eigentümer:innen den maximalen Nutzen aus den Förderprogrammen ziehen können, lohnt es sich, die wichtigsten Punkte zu kennen. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die förderfähigen Maßnahmen und klären auf, welche Arbeiten nicht unterstützt werden.

Gebäudehülle: Effiziente Hülle, niedriger Verbrauch

Wärmeverluste durch schlecht gedämmte Gebäude sind eine der Hauptursachen für hohe Energiekosten. Daher werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Dämmung von Außenwänden, Dächern, Geschossdecken und Bodenflächen.
  • Austausch oder erstmaliger Einbau von energieeffizienten Fenstern, Türen und Toren.
  • Sonnenschutzsysteme, die im Sommer die Wärmebelastung reduzieren und gleichzeitig Tageslicht optimal nutzen.

Achtung: Reine Modernisierungsmaßnahmen ohne energetische Verbesserung sind nicht förderfähig.

Anlagentechnik: Moderne Systeme für mehr Effizienz

Neben der Gebäudehülle spielt auch die technische Ausstattung eine entscheidende Rolle für die Energieeffizienz. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zur Reduzierung von Energieverlusten.
  • Smart Home-Technologien, die den Energieverbrauch optimieren und die Netzdienlichkeit verbessern.

Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen, gebrauchte Systeme oder Technologien ohne Effizienzsteigerung.

Heizungstechnik: Nachhaltige Wärmeerzeugung im Fokus

Wer seine Heizung modernisieren will, kann aus einer Vielzahl förderfähiger Technologien wählen:

  • Solarthermie zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung.
  • Biomasseheizungen (z. B. Holzpellets) ab 5 kW Leistung.
  • Wärmepumpen, die umweltfreundliche Energiequellen nutzen.
  • Brennstoffzellen-Heizungen zur kombinierten Wärme- und Stromproduktion.
  • Innovative Heizsysteme, die zu mindestens 80 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, um die Nutzung effizienter Energiekonzepte zu ermöglichen.

Wichtig: Reine fossile Heizsysteme (z. B. Öl- und Gasheizungen) sind nicht mehr förderfähig. Ausnahmen bestehen lediglich für wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen.

Heizungsoptimierung: Feintuning für mehr Effizienz

Nicht immer ist ein kompletter Heizungstausch erforderlich. Die Optimierung bestehender Anlagen kann ebenfalls gefördert werden, darunter:

  • Hydraulischer Abgleich zur gleichmäßigen Wärmeverteilung.
  • Pumpentausch durch hocheffiziente Modelle.
  • Senkung der Vorlauftemperatur zur Reduzierung des Energiebedarfs.
  • Dämmung von Rohrleitungen, um Wärmeverluste zu minimieren.
  • Einbau von Niedertemperaturheizkörpern oder Flächenheizungen.

Diese Maßnahmen gelten für Bestandsgebäude mit maximal fünf Wohneinheiten.

Fachplanung und Baubegleitung: Sicherheit durch Experten

Fördermittel richtig zu beantragen und Maßnahmen fachgerecht umzusetzen, erfordert Know-how. Deshalb ist die Begleitung durch zertifizierte Energieeffizienz-Expert:innen erforderlich und wird durch die BEG EM gefördert. Dazu zählen Leistungen wie:

  • Planung und Begleitung aller geförderten Sanierungsmaßnahmen.
  • Nachweise zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. 65 %-EE-Anforderung).

Außerdem gibt es bestimmte Fachplanungsleistungen, die von Energieeffizienz-Expert:innen begleitet werden, um die Förderfähigkeit zu erreichen, die aber von spezialisierten Dritten durchgeführt werden. Dazu gehört beispielsweise:

  • Akustische Fachplanung zur Lärmreduzierung bei Wärmepumpen und Klimageräten, die von einem Schallschutzexperten übernommen wird, während der Energieeffizienz-Experte die Plausibilitätsprüfung sicherstellt.

Nicht förderfähige Maßnahmen: Darauf sollten Sie achten

Nicht jede Investition ist förderfähig. Um Fehlplanungen zu vermeiden, beachten Sie folgende Ausschlüsse:

  • Modernisierungen ohne energetische Verbesserung, z. B. neue Fenster ohne bessere U-Werte.
  • Eigenbau- oder Prototypanlagen, die nicht mindestens viermal realisiert wurden.
  • Gebrauchte Heiz- oder Lüftungsanlagen.
  • Fossile Heizsysteme ohne Erneuerbare-Energien-Anteil.
  • Neubauten, die als Erweiterung ohne Bezug zur bestehenden beheizten Fläche entstehen.
  • Maßnahmen ohne Fachplanung, wenn diese vorgeschrieben ist.

Fazit: Gut geplant ist halb saniert

Die BEG EM-Förderung bietet vielfältige Möglichkeiten, Wohngebäude effizienter und zukunftssicher zu gestalten. Doch der Teufel steckt im Detail: Nicht jede Maßnahme wird unterstützt, und fehlerhafte Anträge können schnell zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.

Hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer Erfahrung in der Energieberatung und Fördermittelbeantragung sorgen wir dafür, dass Ihr Sanierungsprojekt reibungslos verläuft. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Expertise!

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