Worst-Performing-Buildings: Einstufung & Fördervorteile
Worst-Performing-Buildings: Einstufung & Fördervorteile
Energieeffiziente Sanierungen sind nicht nur gut für die Umwelt, sondern oft auch finanziell attraktiv – insbesondere, wenn Fördermittel genutzt werden können. Ein wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang ist das Worst-Performing-Building (WPB). Doch was bedeutet diese Einstufung, wie wird sie ermittelt und warum spielt sie eine Rolle bei der Förderung?
Was ist ein Worst-Performing-Building (WPB)?
Ein Worst-Performing-Building ist ein Gebäude mit besonders schlechtem energetischem Zustand. Die Einstufung als WPB kann entweder über einen Energieausweis oder über das Baujahr und den Sanierungszustand der Außenwand erfolgen. Diese Klassifizierung ist besonders relevant, da bestimmte Fördermittel für eine umfassende energetische Sanierung gezielt auf WPB ausgerichtet sind.
Wie wird ein Gebäude als WPB eingestuft?
Es gibt zwei Wege, um ein Gebäude als Worst-Performing-Building zu identifizieren:
1. Einstufung über den Energieausweis
Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Ein Gebäude gilt als WPB, wenn folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Wohngebäude:
- Der Energieausweis weist die Effizienzklasse H auf.
- Sowohl Energiebedarfs- als auch Energieverbrauchsausweise sind hier zulässig.
Nichtwohngebäude:
- Der im Energieausweis ausgewiesene Energiebedarf ist größer oder gleich dem Endwert der Skala.
- Bei einem Energiebedarfsausweis zählt der Primärenergiebedarf (Seite 2).
- Bei einem Energieverbrauchsausweis ist der Endenergieverbrauch Wärme (Seite 3) maßgeblich.
Wichtig: Der Energieausweis muss gültig sein und den Zustand vor der geplanten Sanierung abbilden.
2. Einstufung über Baujahr und Sanierungszustand der Außenwand
Falls kein Energieausweis der Klasse H vorliegt, kann ein Gebäude trotzdem als WPB eingestuft werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Baujahr: Das Gebäude wurde 1957 oder früher fertiggestellt. Alternativ kann das Jahr des Bauantrags oder der Bauanzeige herangezogen werden, sofern das Gebäude entsprechend fertiggestellt wurde.
- Außenwandzustand: Mindestens 75 % der Außenwandfläche sind energetisch unsaniert.
- Diese Anforderung muss unmittelbar vor der Sanierung zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude erfüllt sein.
Wann gilt eine Wand als unsaniert?
- Wenn keine Maßnahmen zur Verbesserung des U-Werts (Wärmedurchgangskoeffizient) vorgenommen wurden.
- Falls nach dem 31.12.1983 keine Wärmedämmung aufgebracht wurde.
Welche Maßnahmen zählen nicht als energetische Sanierung?
Nicht jede bauliche Veränderung an der Fassade verbessert die Energieeffizienz. Folgende Maßnahmen gelten als energetische Sanierung:
- Erneuerung oder Instandsetzung des Fassadenputzes
- Aufbringen eines Wärmedämmputzes
- Instandsetzungsmaßnahmen an der Außenwand vor dem 01.01.1984
Diese Kriterien müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung für eine Sanierungsförderung erfüllt sein.
Warum ist die WPB-Einstufung für Förderungen wichtig?
Viele staatliche Förderprogramme – insbesondere im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – richten sich gezielt an energetisch besonders schlechte Gebäude. Für WPB können oft höhere Förderquoten und zusätzliche Boni gewährt werden.
Vorteile für Eigentümer und Verwalter:
- Höhere Zuschüsse für die energetische Sanierung.
- Schnellere Amortisation durch geringere Investitionskosten.
- Langfristige Wertsteigerung der Immobilie.
Fazit: WPB als Chance für Immobilienbesitzer
Die Einstufung als Worst-Performing-Building mag auf den ersten Blick negativ erscheinen, eröffnet jedoch erhebliche finanzielle Vorteile bei der Sanierung. Eine fundierte Analyse der Gebäudedaten ist essenziell, um das volle Förderpotenzial auszuschöpfen.
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